Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Christian Wach Gartenpflege

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote von Christian Wach Gartenpflege (nachfolgend "Christian Wach Gartenpflege", "Auftragnehmer", "Verkäufer" oder "CWG" genannt), Heddesheimer Str. 40, 55452 Guldental und dem Kunden (nachfolgende "Kunde", "Besteller" oder "Auftragsgeber" genannt). Dienstleistungserbringung, Verkauf und Lieferung aus allen gegenwärtigen und künftigen Verträgen und Geschäften erfolgt nur zu unseren nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur gültig, wenn sie von Christian Wach Gartenpflege schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von CWG nicht Vertragsbestandteil, auch nicht im Falle einer Lieferung. Mit dem Erscheinen von neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Christian Wach Gartenpflege werden alle bisherigen Versionen der AGB unwirksam. Die aktuell gültige Fassung findet sich immer auf www.gartenpflege-wach.de

1.3 Um die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB festzuhalten, kann der Kunde den Text auf seinen Computer herunterladen oder ausdrucken.

1.4 Durch eine Auftragserteilung (bzw. Bestellung) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.5 Schriftverkehr ist zu richten an:

Christian Wach Gartenpflege
Heddesheimer Str. 40
55452 Guldental
Fax: 0621-53390-2263 oder 06707-9159586

2. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss, Erfüllung, Auftragsausführung

2.1 Unsere Angebotspreise, Liefermöglichkeiten und Dienstleistungen sind freibleibend, sprich in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote und alle Angaben zu Waren und Preisen von CWG sind frei widerruflich, stets freibleibend und unverbindlich, außer es ist etwas Gegenteiliges vereinbart und von CWG schriftlich bestätigt. Unsere Angebote gelten nur solange der Vorrat an angebotenen Waren bzw. die Kakapität für die Erbringung von Dienstleistungen reicht.

2.2 Speziell ausgearbeitete Sonder-Angebote von CWG gelten 30 Kalendertage, wenn nicht ausdrücklich ein Angebotsende festgelegt ist.

2.3 Die Angebote von CWG (für Waren, wie auch Dienstleistungen) sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. Durch die Bestellung von Waren im Internet, via Email oder via Fax gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. An dieses Angebot ist er 10 Tage gebunden. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß Abschnitt 20 dieser Bestimmungen bleibt hiervon natürlich unberührt. CWG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 10 Kalendertagen nach Eingang anzunehmen (beispielsweise mit Zusendung einer Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung enthält nähere Angaben zu der bestellten Menge, der Bezeichnung, den Preisen sowie zu den Lieferzeiten. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Der Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen dem Besteller und CWG kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch CWG zustande. Als Auftragsbestätigung kann auch ein Lieferschein oder die Zusendung der Warenrechnung durch CWG gelten. Nach besonderer Absprache mit dem Kunden ist auch eine telefonische Auftragserteilung des Kunden, insbesondere bei Dienstleistungen, möglich.

2.4 CWG geht verbindliche Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen, oder juristischen Personen ein. Die für die Bestellung bzw. Auftragsausführung erforderlichen Daten wie Name, Anschrift, etc. sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und werden vertraulich behandelt. Für den Fall, dass davon auszugehen ist, dass der Kunde den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, ist CWG berechtigt die Bestellung bzw. den Auftrag nicht anzunehmen. Grundsätzlich kann ohne Angaben von Gründen eine Ablehnung einer Bestellung oder eines Auftrages durch CWG erfolgen.

2.5 Die Auftragsausführung kann sowohl durch die Firma Christian Wach Gartenpflege selbst als auch (teilweise oder vollständig) durch einen oder mehrere Subunternehmer erfolgen.

3. Preise und Zahlungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

3.1 Sämtliche genannten Preise für Dienstleistungen und Waren, wie auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, wie sie im Internet (der Auftragsbestätigung) oder in unseren aktuell gültigen Preislisten (z.B. für Dienstleistungen) aufgeführt sind. Bei den in der Preisliste angegebenen Preisen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Preise können unter umständen, z.B. auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten abweichen. Wir teilen Ihnen solche Abweichungen vor der Erteilung Ihres Auftrages mit. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten bzw. Anfahrtkosten (falls Versandkosten bzw. Anfahrtkosten anfallen).

3.2 Sollten sich z.B. wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben zwischen Vertragsabschluss und Vertragsausführung (Lieferung, Auftragsausführung) die kostenbeeinflussenden Faktoren ändern und zwischen Vertragsabschluss und Vertragsausführung mehr als 3 Montae ligen, ist CWG berechtigt den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Sollte dabei eine Preiserhöhung von mehr als 10% zustande kommen, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden der Preiserhöhung, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich per Überweisung und sofort ohne Abzug fällig. Skonto gewähren wir nur, wenn wir dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerken. Eine Barzahlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. CWG behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen (11% jährlich), sowie Mahngebüren (ab der zweiten Mahnung 5,00 € je Mahnung) zu verlangen. Sollten Kosten für Rückbuchungen durch fehlerhafte Angaben oder unbegründete Beanstandungen des Bestellers anfallen, sind diese anteilig vom Besteller bzw. dem Auftraggeber zu tragen. Sollte eine Lastschrift zurüchgegeben werden oder ist eine Einlösung nicht möglich ermächtigt der Kunde die Bank durch Anerkennung dieser AGB unwiderruflich dem Auftragnehmer Auskunft übder seinen Namen und seine Anschrift zu geben.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer durch Rechnung geltend gemachten Forderungen bezüglich dieser Ware unser Eigentum.

3.4 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist ein Mangel, der vom Kunden geltend gemacht wird im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. zum Preis der ausgeführten Dienstleistung oder des gesamten Auftrages geringfügig, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Bezahlung des Rechnungsbetrages vom Kunden verweigert wird.

4. Lieferung, Lieferzeiten, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Unser vereinbarter Arbeitszeitpunkt, ebenso unsere Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzten. Wird eine solche Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur soweit wie dieser noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Bei besonderen Ereignissen, die die Vertragserfüllung erschweren sind wir berechtigt, Lieferzeiten hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Dabei entstehen dem Kunden keinerlei Anspruche. Solche besonderen Vorkommnisse können sein: nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, nicht richtige Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Brand, Vandalismusschäden - bezogen auf den eigenen Betrieb oder den eines Zulieferers).Dabei befreit das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und - termine den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist in der die Leistung erbracht werden kann. Wenn es vorher schriftlich erklärt wurde, kann der Auftraggeber die Leistung nach dieser Nachfrist ablehnen.Bei Überschreitungen von Lieferfristen haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von CWG nicht zu vertreten.

4.2 Die Versandkosten (Porto und Verpackung) gehen immer zu Lasten des Bestellers, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Für Sendungen innerhalb Deutschlands gelten die jeweils aktuellen Versandkosten (siehe auch "Wie komme ich an meine bestellte Pflanzen bzw. Ware" in den Shop-Informationen), welche im Angebot auch klar ersichtlich dargestellt werden.

4.3 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sidn Versandweg- und mittel dem Verkäufer überlassen.

4.4 Werden vom Kunden besondere Versendungsformen gewünscht, so berechnet CWG hierfür einen zusätzlichen ortsüblichen Zuschlag.

4.5 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, wird keine gesonderte Lieferadresse schriftlich angegeben versenden wir an die Rechnungsadresse.

4.6 Soweit nicht eine ausdrückliche schriftliche Zusage des Verkäufers vorliegt, ist eine Lieferfrist nicht vereinbart. CWG bemüht sich jedoch um eine schnelle Lieferung der Ware. Im Hinblick auf Verfügbarkeitsschwankungen der bestellten Ware, erschwerte Wetterverhältnisse oder umfangreiche Versandvorbereitungen von bestellter Ware, behält sich CWG eine Lieferzeit von bis zu 4 Wochen vor. Punkt 4.1 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

4.7 Nach Möglichkeit erhält der Kunde seine Bestellung in einer Sendung. Sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, steht es CWG aber auch berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Ebenso sind Teillieferungen zulässig, wenn die Eigenart der zu versendenden Produkte dies nötig machen.

4.8 Sollten Lieferfristen gesetzt sein verlängern sich diese um jenen Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen gesondert schriftlich vereinbarten oder durch diese AGB vorgegebenen Vertragspflichten in Verzug befindet.

4.9 Wird der Versand auf Wunsch oder auf Grund eines Verschuldens des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers und zwar ab dem Zeitpunkt, ob dem CWG seine Versandbereitschaft bekanntgegeben hat

4.10 Ist der Besteller Endverbraucher und hat er seinen Wohnsitz und seine Lieferanschrift in Deutschland, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der wirklichen Ablieferung der Ware auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug befindet.

Im Übrigen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware (Sendung) an den Spediteur, Frachtführer oder die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, spätestens mit verlassen des Lagers. Bei Transportschäden tritt CWG dem Besteller etwaige Ersatzansprüche zur Geltendmachung gegen das Transportunternehmen ab. Auf besonderen Wunsch des Bestellers wird CWG die Ware gegen Transportrisiken versichern.

4.11 Sollte die Warenannahme durch den Besteller trotz des mehrfachen Lieferversuches scheitern, erfolgt die Auslieferung nur gegen Erstattung der CWG weiter entstehenden Zustellkosten.

4.12 Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so ist CWG berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als entsprechende Entschädigung können 10 % des Kaufpreises, auch ohne Nachweis, verlangt werden. Sollte der Besteller davon ausgehen, dass der Schaden geringer als 10% des Kaufpreises ist, so hat er dies entsprechend zu beweisen. Dabei bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens CWG ausdrücklich vorbehalten.

5. Farb-, Struktur und Maßangaben

5.1 Alle Materialien (Pflanzen eingeschlossen) die wir in irgendeiner Form bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen (z.B. auf Werbedrucken, unserer Homepage, direkt beim Kunden vor Ort etc.), sind als annähernde Anschauungsobjekte für Abmessung, Struktur, Dekor, Farbe, Bearbeitung und Qualität zu verstehen. Besonders bei Pflanzen weisen wir auf jahreszeitliche Schwankungen im optischen Erscheinungsbild hin. Abweichungen der gelieferten Ware sind daher grundsätzlich möglich, da Materialbedingt. Solche Abweichungen beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind daher auch kein Grund zur Beanstandung. Besonders Pflanzen, aber auch Kunst und Natursteine, sowie Holzmaterialien können in Farbe, Stärke, Größe und Struktur und nicht immer einheitlich geliefert werden. Daher wird keine Gewähr für die vollkommene Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware übernommen. Angegebene Maße bei Pflanzen sind keine präzisen Größenangaben. Abweichungen sind daher grundsätzlich möglich.

5.2 Abweichungen und so genannte Schönheitsfehler (z.B. Einschlüsse etc.), die in der Natur der Sache liegen sind kein Grund für Beanstandungen. Ebenso gilt dies für Abweichungen im Maß, welche ein Passen nicht beeinträchtigen. Bei Steinen natürliche Eigenschaften (wie Einlagerungen, Poren, Farbschwankungen, Strukturschwankungen, Flecken etc.) nicht dazu geeignet Beanstandungen zu begründen.

6.Gewährleistung

6.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Arbeitsausführung sind uns unverzüglich, jedoch spätestens eine Woche nach Ende der Arbeiten mitzuteilen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden (beachten Sie zu Transportschäden auch den Punkt "Gefahrenübergang" in diesen AGB) oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware mitzuteilen. Verdecke Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Auftrag bzw. Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. Bei Pflanzen ist nur die Beanstandung der gelieferten Ware möglich, eine Anwuchsgarantie wird nicht gegeben, ebenso wird ein bestimmtes Wachstum der Pfanzen nicht garantiert. Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl entweder Nachbesserung der Arbeiten bzw. der fehlerhaften Ware, oder Neuausführung bzw. Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit in Anbetracht unserer betrieblichen Gegebenheiten und der Witterung und anderer diese Frist beeinflussender Parameter zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. CWG kann die Nachlieferung auch durch Lieferung einer gleichwertigen oder besseren Sache erfüllen, wenn diese Sache das typische Interesse an der Kaufsache gleich gut oder besser erfüllt und dem kein besonderes Interesse des Bestellers entgegensteht.Bei fehlgeschlagener Nachbesserung der Arbeiten oder Neuausführung bzw. Ersatzlieferung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen, ebenso bei weiterhin fehlerhafter Ware. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten. Bei Zahlungsrückständen des Kunden kann CWG die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat oder die durch nicht ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen verursachten Schäden zu beheben versucht. Bei Selbstbelieferung oder der Bereitstellung von Waren, Bau oder Hilfsstoffen durch den Kunden kann keine Gewährleistung für diese übernommen werden.

6.2 Ist CWG nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder ist die Nacherfüllung nur mit einem unzumutbaren / unverhältnismäßigen Aufwand (Kosten) verbunden oder verzögert sich die Nacherfüllung über eine angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl kann der Besteller entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen oder der Besteller behält die mangelhafte Ware und verlangt Minderung des Kaufpreises. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.3 Im kaufmännischen Verkehr gilt die Rügepflicht gemäß § 377 HGB und der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit sowie etwaige Mängel zu überprüfen, und Abweichungen unverzüglich bei CWG zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt und die Gewährleistung entfällt für diese Mängel.

6.4 Den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels hat der Kunde im Bestreitensfall zu beweisen.

6.5 Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware bei Lieferung. Spätere Schäden (nach Gefahrübergang) aufgrund normaler Alterung, Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauchs oder schlechtem/mangelndem Anwachsen der Pflanzen sind davon nicht umfasst. Gerade bei lebenden Pflanzen können vielfältige Ursachen zu Verschlechterung, oder Schäden an den Pflanzen bzw. schlechtem / mangelndem Anwachsen der Pflanzen führen, welche außerhalb des Einflussbereiches von CWG liegen: Bewässerung/Düngung (falsche bzw. nicht ausreichende Bewässerung und/oder Düngung) , Bodenqualität (schlechte oder falsche Bodenqualität), Dürre, Frost, Hagel, Krankheiten (etwa Läuse Pilzbefall etc.), Pflege, (mangelnde, schlechte oder falsche Pflege), Standortprobleme (etwa schlecht oder falsch gewählter Standort), Sturm, Temperaturschwankungen, Wasserschäden sind dahingehend einige Beispiele. Vor diesem Hintergrund kann von CWG für das Anwachsen der Pflanzen keine Gewähr und/oder Garantie übernommen werden. Eine Keimgarantie für Saatgut kann grundsätzlich nicht gegeben werden, da hauptsächlich der Umgang des Kunden mit dem Saatgut für den Keimerfolg entscheidend ist. Ein Anspruch auf Ersatz von nicht angewachsenen Pflanzen bzw. nicht gekeimtem Saatgut wird daher an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschlossen.

6.6 Für die Winterhärte von Pflanzen wird keine Garantie übernommen. Sollte eine Pflanze (z.B. eine potentiell winterharte Palme) einen Winter nicht überleben, so werden Ersatzleistungen an dieser Stelle ausgeschlossen. Alle angegebenen Werte zu Winterhärte von Pflanzen stammen aus Literaturquellen oder eigenen Erfahrungswerten, der Auftragnehmer übernimmt für diese keine Garantie.

6.7 Die Kundenzufriedenheit ist sehr wichtig für CWG. Auch wenn sich im Einzelfall für den Kunden keine (Gewährleistungs-)Ansprüche ergeben sollten, wird CWG dem Besteller ggf. aus Kulanz – und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – ggf.entgegenkommen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit irgendetwas unzufireden waren oder sind, wir werden versuchen eine Lösung zu finden.

6.7 Für die Sortenechtheit der gelieferten Pflanzen oder des gelieferten Saatgutes wird keine Gewähr übernommen, außer Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren dies ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten Dokument, unter Bezugnahme auf diesen Punkt dieser AGB.

6.8 Sollte die gelieferte Ware oder die ausgeführten Arbeiten Anlass zur Beanstandung geben, können diese bei

Christian Wach Gartenpflege
Heddesheimer Str. 40
55452 Guldental

E-Mail: info@gartenpflege-wach.de
Telefax an: 0621-53390-2263 oder 06707-9159586

geltend gemacht werden.

Bitte senden Sie ggf. fehlerhafte Ware nicht direkt zurück, sondern nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf.

6.9 CWG gibt grundsätzlich keine Garantie für die Funktionsfähigkeit von Gütern. Bei manchen Gütern wird allerdings eine Garantie von Herstellerseite gegeben - entsprechende Ansprüche sind immer direkt beim Hersteller geltend zu machen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.

7. Gutschriften

Gutschriften sind sechs Monate ab Gutschriftsdatum gültig. Danach verliert der Kunde das Recht auf die Leistung.

8. Gefahren

Der Auftraggeber hat den Auftragsnehmer über bekannte Gefahren im Zusammenhang mit dem auszuführenden Auftrag unaufgefordert und vollständig zu informieren. Gefahren können zum Beispiel sein: Leitungen, Kabel, biologische Gefahren, Stäube, Löcher, Gräben, giftige Pflanzen etc. Entstehen dem Auftraggeber Schäden dadurch, dass der Auftragnehmer nicht oder nicht ausreichend vom Auftraggeber über Gefahren informiert wurde, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

9. Druckfehler, von uns gemachte Angaben bzw. gegebene Informationen

Für Druckfehler in Preisliste, Angeboten, Flyern, Internetseite und sonstigen Schriften wird keine Haftung übernommen.

In von uns herausgegebenen Dokumenten enthaltene Angaben oder andere bzw. ergänzende schriftliche oder mündliche Informationen von uns sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

10. Fotos und Videoaufnahmen

Die Ausführung von Aufträgen darf vom Auftragnehmer sowohl durch Foto- als auch durch Videoaufnahmen dokumentiert werden. Wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht dürfen entsprechende Aufnahmen uneingeschränkt vom Auftragnehmer verwendet und verarbeitet werden, z.B. für Werbemaßnahmen.

11. Pflanzenschutz- und Düngemittel

Für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemittel entstehen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Schadensersatzansprüche werden an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschlossen. Die angestrebte Wirkung durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer ist bei nicht eintretender bzw. nur schwach eintretender Pflanzenschutzmittelwirkung weder schadensersatzpflichtig noch zu einer kostenlosen weiteren Pflanzenschutzmittelbehandlung verpflichtet.

12. Schnittmaßnahmen

Sollten Pflanzen nach einer Schnittmaßnahme nicht wie zu erwarten weiter wachsen oder absterben können keine Schadensersatzansprüche gegen den Austragnehmer geltend gemacht werden, außer ihm kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweispflicht liegt beim Auftraggeber.

13. Unkrautentfernung

Die Unkrautentfernung gilt als auftragsgemäß ausgeführt, auch wenn noch wenige Unkräuter völlig oder nur deren Wurzel auf der Auftragsfläche (lebensfähig) zurückbleiben. Eine bestimmte Dauer die die Auftragsfläche unkrautfrei beleibt kann nicht garantiert werden.

14. Gutscheine

14.1 Wir bieten auch Geschenkgutscheine an: Hierbei wird vom Kunden, der den Gutschein erwirbt ein vom Kunden gewünschter Betrag gezahlt für den die beschenke Person dann unsere Leistungen (Dienstleistungen, Warenverkäufe) in Anspruch nehmen kann. Wünscht die beschenkte Person einen Leistungsumfang, der über den Wert des Gutscheines hinausgeht, kann die beschenkte Person selbst aufzahlen.

14.2 Der Gutschein kann per eMail oder telefonisch angefordert werden. Wir senden Ihnen den Gutschein und die entsprechende Rechnung dann per Post oder eMail zu. Nach dem Begleichen der Rechnung (Geldeingang auf unserem Konto) erlangt der Gutschein Gültigkeit. Die Einlösung des Gutscheines ist bis zu 18 Monate nach der Ausstellung möglich.

14.3 Nachdem die beschenkte Person den Gutschein erhalten hat, kann sie sich mit uns in Verbindung setzten und einen Termin für die auf dem Gutschein enthaltene Leistung bzw. die Leistungen vereinbaren oder Ware bestellen. Der Mindestverkaufswert für einen Gutschein beträgt 30,00 €.

18. Bereitstellung von Strom und Wasser

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer den zur Auftragserfüllung nötigen Strom, sowie zur Auftragserfüllung nötiges Wasser kostenlos zur Verfügung zu stellen.

19. Rheinpfalz-Card

Kunden, die über eine gültige Rheinpfalz-Card verfügen erhalten auf alle unsere Leistungen und Produkte 5% Rabatt! Der Rabatt kann nur gewährt werden, wenn die Rheinpfalz-Card zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültig ist und diese dem Auftragnehmer spätestens bei Beendigung des Auftrages vorgezeigt wurde. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich.

20. Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Christian Wach Gartenpflege
Heddesheimer Str. 40
55452 Guldental

E-Mail: info@gartenpflege-wach.de
Telefax an: 0621-53390-2263 oder 06707-9159586

Bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, welche nach individueller Kundenspezfikation angefertigt wurden ist das Widerrufsrecht ebenso ausgeschlossen, wie bei Waren, die klar auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt sind. Auch ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei Waren, welche wegen ihrer Eigenschaften keine Eignung für eine Rücksendung aufweisen oder schell verderblich sind, als Beispiele sind hier Lebensmittel und Pflanzen zu nennen.

21. Widerrufsfolgen

21.1 Bei einem wirksamen Widerruf sind die empfangenen Leistungen von beiden Seiten (Auftragnehmer, Auftraggeber) zurückzugewähren, auch sind unter Umständen gezogene Nutzungen (wie z. B. Zinsen) herauszugeben. Für den Fall, dass Sie uns die empfangene Leistung nicht ganz oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Auch ist kein Wertersatz zu zahlen, wenn die Verschlechterung der Ware aus einer ordnungsgemäße Inbetriebnahme bzw. Ingebrauchnahme resultiert.

21.2 Waren, die per Paket versendet werden können, können auf Gefahr des Auftragsnehmers zurückgesand werden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn zum einen die gelieferte Ware mit der bestellten übereinstimmt und wenn der Preis der Ware, die zurückgesendet werden soll einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei, wenn die Rücksendungsmodalitäten vor der Rücksendung mit uns, dem Auftragnehmer, abgesprochen wurden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen nach Absprache abgeholt. Die Erstattung von Zahlungen hat innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu geschehen, wobei die Frist für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung der Ware beginnt. Für uns maßgeblich ist der Empfang der Widerrufserklärung bzw. der Ware. Wir bitten Sie nochmals Rücksendungen vorher mit uns abzusprechen, damit auch alles problemlos klappt.

22. Haftung

22.1 Ist der Kunde Endverbraucher so haften wir nur bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einfacher Fahrlässigkeit haften, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei allen übrigen Fällen fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.

22.2 Im kaufmännischen Verkehr sind Schadenersatzansprüche für Unternehmer unabhängig von der Art der Pflichtverletzung (eingeschlossen unerlaubte Handlungen) ausgeschlossen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch CWG gehandelt wurde.

22.3 Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, so haftet CWG für jede Fahrlässigkeit, allerdings nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf ersparte Aufwendungen, entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, außer ein von CWG garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen genau solche Schäden abzusichern.

22.4 Soweit die Haftung von CWG gemäß dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CWG.

22.5 Beachten Sie auch den Abschnitt Gewähleistung in diesen AGB

23. Datenschutz

23.1 Bei der Bestellung bzw. Auftragsanfrage etc. werden die personenbezogenen Daten des Kunden an CWG übermittelt bzw. von CWG aufgenommen. CWG nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr wichtig und hält sich bei der Verarbeitung und Speicherung dieser Daten strikt an geltendes Recht. CWG speichert, verarbeitet und verwendet die persönlichen Daten des Kunden nur zur Durchführung und Abwicklung der Aufträge sowie für Werbezwecke des eigenen Unternehmens. Die erhobenen Daten werden keinesfalls verkauft. Der Kunde stimmt durch das Aufgeben einer Bestellung, durch eine Angebotsanfrage und durch eine Auftragserteilung der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Ebenso werden die Daten bei jeder Anfrage gespeichert, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

23.2 Dem Kunden steht das Recht zu, unentgeltlich Auskunft zu seinen personenbezogenen gespeicherten Daten zu erhalten und seine Einwilligung in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit, aber nur mit Wirkung auf die Zukunft, schriftlich zu widerrufen. Diesbezügliche Schreiben sind per Post oder Fax zur richten an

Christian Wach Gartenpflege | Im Palmengarten 14 | 67112 Mutterstadt. Fax: 0621-53390-2263

24 Gerichtsstand und Geltendes Recht

24.1 Es gilt deutsches Recht. Andere nationale Rechte und das UN Kaufrecht werden ausgeschlossen. Sofern der Besteller bzw. Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat, gilt als vereinbart, dass ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Christian Wach Gartenpflege | Im Palmengarten 14 | 67112 Mutterstadt ist. Sofern der Besteller bzw. Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnort bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland (=Deutschland) verlegt oder sein Wohnsitz bzw. sein gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist gilt es als ausgemacht, dass der Gerichtsstand der Sitz von Christian Wach Gartenpflege | Heddesheimer Str. 40 | 55452 Guldental ist.

25. Sonstiges, Salvatorische Klausel

25.1 Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im (Kauf-)Vertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung.

25.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, sie ist im übrigen nach ihrem wirtschaftlichen Zweck auszulegen, d.h. an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann eine rechtlich zulässige Regelung, welche den unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

WICHTIGER ABSCHLIEßENDER HINWEIS:

Wir sind sehr bemüht unsere Kunden stets zufrieden zu stellen. Sollten dennoch einmal Probleme auftreten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, wir werden dann versuchen schnellst möglich eine Lösung für das Problem zu finden!